FG Kriminalitätsangelegenheiten: Zivile Dienstfahrzeuge innerhalb der ZKB

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich habt Ihr bereits selbst festgestellt, dass der Fuhrpark innerhalb der Unterabteilung ZKB in den vergangenen Jahren so gut wie keine Veränderung erfahren hat. Dennoch hört man des Öfteren von der hochmodernen Fahrzeugausstattung über die die Polizei verfügen soll. Diese Annahme findet sich tatsächlich immer dann bestätigt, wenn man die aktuell angemieteten Funkstreifenwagen des Wach- und Wechseldienstes betrachtet. Für die Kolleginnen und Kollegen, die zur Verrichtung ihres Dienstes täglich auf die Nutzung dieser Funkstreifenwagen angewiesen sind, ist es gut zu wissen mit einem modernen Sicherheitsstandard auf Duisburgs Strassen unterwegs sein zu können.

Schön wäre es, wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich ebenso sicher fühlen könnten. Hier scheint in den letzten Jahren jedoch ein Versäumnis Einzug gehalten zu haben, das nur dann noch zu heilen sein dürfte, wenn man schnell und konsequent handelt.

Vielleicht trügt das Bild von der Überalterung des ZKB-Fuhrparks aber auch nur ?

Um einen objektiven Überblick zu erhalten, sollte man sich deshalb mit dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Fuhrpark auseinandersetzen. Demzufolge verfügt die UA ZKB ( ohne KV und VSB )

über 36 Dienstfahrzeuge, von denen 6 Fahrzeuge speziellen Sonderaufgaben
( z.B. Zeugenschutz ) zugewiesen sind.

Unter den verbleibenden 30 Fahrzeugen befinden sich 7 weiße Opel Vectra B, die in jeder Hinsicht noch an Funkstreifenwagen erinnern und für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung somit nur bedingt einsetzbar sind.

Die restlichen 23 „Zivilfahrzeuge“ weisen im Durchschnitt eine Kilometerlaufleistung von ca. 103.000 km auf und sind im Schnitt älter als 7 Jahre, wobei das älteste Fahrzeug aus dem Jahr 1992 und das neueste aus dem Jahr 2002 stammt.

Diese Zahlen lassen nur einen realen Schluss zu, nämlich den, dass die UA ZKB alles
andere als modern ausgestattet ist. Viele Fahrzeuge weisen heute übliche Sicherheitsfeatures wie ESP, ASR, etc. nicht auf. Würde es sich bei der Situation um eine Status Quo handeln, müsste man zwar besorgt sein, jedoch könnte unter Wahrung größtmöglicher Bescheidenheit der Zustand als „erträglich“ bezeichnet werden.

Leider fehlen jedoch die finanziellen Mittel eine Besserung herbeizuführen, so dass eher von einer stetigen Verschlechterung der Situation auszugehen ist. Hierdurch bedingt werden sich die Ausgaben für Reparaturen deutlich erhöhen und das ohnehin belastete Budget weiter einengen. Spielräume für freizustellende Mittel, z.B. für Neuanschaffungen, verringern sich.

Ohne planvolles und weitsichtiges Handeln wird sich keine Veränderung des sich abzeich-
nenden Szenarios bewirken lassen.

Deshalb fordert die Fachgruppe Kriminalitätsangelegenheiten über den Kreisgruppenvorstand den Personalrat auf, jetzt aktiv zu werden und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kolleginnen und Kollegen der UA ZKB gemeinsam mit der Behördenleitung einen Handlungsplan vorzulegen.

In diesem Sinne schlagen wir vor,

  • kurzfristig die zum Bestand der ZKB gehörenden „weißen“ Vectra B zurückzubauen und umzulackieren, um vollwertig nutzbare Dienstkraftfahrzeuge für die Belange der Kriminalitätsbekämpfung verfügbar zu machen. Diese Fahrzeuge haben momentan eine durchschnittliche Laufleistung von 55.000 km, sind nicht älter als 4 Jahre und befinden sich auch sicherheitstechnisch in einem wesentlich besseren Zustand als andere Zivilfahrzeuge. Die Umlackierung und der Rückbau würden mit nicht mehr als € 2.000,- pro Fahrzeug zu veranschlagen sein. Die derzeitig angespannte Lage des ZKB Fuhrparks könnte mit relativ geringer finanzieller Belastung – günstiger als die Neuanschaffung eines einzigen Zivil-fahrzeugs – zunächst einmal entschärft werden.
  • mittelfristig und langfristig sollte für einen guten Altersdurchschnitt der
    vorhandenen Zivilfahrzeuge gesorgt werden. Das von den Aufsichtsbehörden für die Anschaffung von Fahrzeugen vorgesehene Budget sollte ausschließlich zu
    diesem Zweck verwendet werden. Zivilfahrzeuge sollten spätestens nach Ablauf der längsten Abschreibungsfrist von 6 Jahren auf dem freien Markt verkauft werden. Die erzielten Verkaufserlöse sind zweckgebunden wieder für den Neuwagenkauf einzusetzen.

Arno Eich
Fachgruppensprecher