Infotafel Seniorengruppe
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Update: Amtsangemessene Besoldung 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zuletzt haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Ruhendstellung der Verfahren ungeklärte Fragen bzgl. einer möglichen Verjährung gibt. Aus diesem Grunde hatten wir von einer vorschnellen Zustimmung zur Ruhendstellung abgeraten. Eventuelle Risiken waren für die Kläger nicht ganz auszuschließen.
Gegenüber dem Finanzministerium haben wir unsere Bedenken vorgetragen und um schriftliche Erklärung gebeten, dass für die Kolleginnen und Kollegen durch die Ruhendstellung keine rechtlichen Nachteile entstehen. Das Ministerium hat uns nun schriftlich zugesichert, dass während der Ruhendstellung keine Verjährung der Ansprüche droht.
Sollten euch Gerichte in laufenden Verfahren nach der Zustimmung zur Ruhendstellung fragen, könnt ihr bedenkenlos zustimmen. Sofern ihr die Ruhendstellung des Verfahrens lediglich zur Kenntnisnahme erhaltet, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Wichtig: Die Ausführungen betreffen nur Kolleginnen und Kollegen, die bzgl. der amtsangemessenen Besoldung 2022 Klage eingereicht hatten. Zu den folgenden Jahren halten wir euch gesondert auf dem Laufenden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gewerkschaft der Polizei – NRW