Sozialfond

Sozialfond der GdP-Kreisgruppe Borken

Am 8. Dezember 1998 wurde in Ahaus durch Beschluss der Mitgliederversammlung der GdP-Kreisgruppe Borken der Gründung eines Sozialfonds für die Kreisgruppe zugestimmt.

Das durch den ehemaligen Kreisgruppenvorsitzenden Dieter Hoffmann initiierte Projekt ist mittlerweile zu einem festen Gebilde geworden. Damit bietet die GdP als einzige Berufsvertretung der Polizei im Kreis Borken einen Service für ihre Mitglieder an, den es in dieser Form bisher nicht gegeben hat.

Ziel des Sozialfonds ist es, den Beschäftigten der KPB Borken in außergewöhnlichen und unabwendbaren Notlagen, in die sie unverschuldet geraten sind, kurzfristig und schnell finanzielle Hilfe zu leisten. Dies gilt auch für eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nahen Angehörigen.

Die nach dem BGB erforderlichen sieben Gründungsmitglieder wählten am 20. Oktober 1999 den Kollegen Wilfried Meyer zum Vorsitzenden des mittlerweile beim Amtsgericht eingetragenen Vereins. Seit April 2019 haben 1. Hartmut Aasman und 2. Alois Kahmen den Vorsitz inne.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist Anfang Juni 2000 erfolgt. Damit können zukünftig dem Fonds zugedachte Spenden per Quittung belegt werden.

Dies ist von nicht unerheblicher Bedeutung, denn damit könnten z.B. auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Verfahrenseinstellungen unter Zahlung eines Geldbetrages an soziale oder gemeinnützige Einrichtungen den „Sozialfonds der GdP, Kreisgruppe Borken e.V.“ mitberücksichtigen (z.B. bei Straftaten, in denen Polizeibeamte/-innen verletzt oder beleidigt wurden).

Nach § 18 der ® SATZUNG verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige- mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Nach § 6 entscheidet über die Art und Höhe der Hilfeleistung der Sozialausschuss. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden sowie drei Beisitzern. Verantwortlich für die Kassenführung ist der gewählte Kassierer der GdP-Kreisgruppe.

Mitglied kann nach § 10 jedes Mitglied der GdP-Kreisgruppe Borken werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (z.Zt. formlos) entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag wird von der Mitliederversammlung festgesetzt. Dieser beträgt z.Zt. 1 Euro.

Mit dem Einrichten des „Sozialfonds der Gewerkschaft der Polizei, Kreisgruppe Borken e.V.“ hat die Kreisgruppe einen beachtlichen Weg für die GdP-Beschäftigten der KPB Borken beschritten.