
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen neu geregelt
Anlasslose Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchung entfällt ab sofort
Neu ist: Alle weiteren Untersuchungen zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen erfolgen zukünftig nur noch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen (AMPVPol) bzw. anlassbezogen. Die bislang im weiteren Verlauf des Dienstverhältnisses vorgesehenen anlasslosen Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen entfallen mit sofortiger Wirkung.
Die Untersuchung für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung führt zukünftig der örtlich zuständige Polizeiarzt durch. Die Befunde und ärztlichen Dokumente werden in der arbeitsmedizinischen (grünen) Akte aufbewahrt.
Mit der Einführung der neuen AMPVPol zahlt sich endlich der jahrelange Einsatz der GdP für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Polizeidienst aus. Anlasslose Untersuchungen, bei denen willkürlich Blutproben unserer Kolleginnen und Kollegen abgenommen und untersucht wurden, gehören damit der Vergangenheit an.