Perspektiv-Erlass für die beabsichtigte Zuteilung von Beförderungsstellen nach A 12 und A 13
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der so genannte „Perspektiv-Erlass“ vom 05.11.2019 informiert die Kreispolizeibehörden über die vom IM NRW geplante Zuteilung von Beförderungsstellen nach A 12 und A 13. Der Erlass umfasst den Zeitraum von Februar 2020 bis Januar 2021.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konkrete Zuteilung vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt. Ferner sind die Beförderungen grundsätzlich zur Reduzierung von kommissarischen Funktionsbesetzungen zu nutzen.
Hier die geplanten Stellenzuweisungen für das PP Bonn: