Von der Außentragehülle bis zum zweiten Pullover – bei der Ausstattung gibt es Nachholbedarf!
Wenn sich die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eins auf die Fahne geschrieben haben, dann die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter nachhaltig zu verbessern. Und dazu gehört auch die Ausrüstung.
Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung keine Außentragehülle zur Verfügung gestellt bekommen. Sie ist viel leichter zu handhaben als die Unterziehschutzweste, weil sie aufgrund des Reißverschlusses beispielsweise im Sommer schneller an und ausgezogen werden kann. Ein weiterer Vorteil sind die vielen Verstaumöglichkeiten. Deshalb fordert die GdP die gleiche Ausstattung wie es sie später auch im Dienst gibt. Dadurch würde auch ein einheitliches Erscheinungsbild der operativen Einheiten geschaffen.
Ein zweiter Pullover in der Ausbildung ist ebenfalls unerlässlich! Es kann nicht sein, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen tagelang den gleichen Pullover tragen müssen, weil kein Ersatz zur Verfügung steht. Gerade bei Einsatzlagen mit hohem körperlichem Einsatz muss ein Wechselpullover zur Verfügung stehen. Hinzukommt, dass eine Reinigung im Wechseldienst nicht immer zeitnah durchzuführen ist.
Das gilt genauso für das Beinholster. Auch in der Ausbildung gibt es große Menschen, für die der Zugriff auf die Waffe enorme erleichtert werden könnte. Ein Beinholster muss her – auch in der Ausbildung!
Genau diese Missstände wollen die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP für die JAV-Wahl angehen. Deshalb brauchen sie eure Stimme! GdP wirkt!