Bild: Sven Vüllers/GdP

Digitales Lernen ist keine Eintagsfliege

Wie es unkompliziert gehen kann, zeigt die Finanzverwaltung NRW seit 2017. Hier wird den derzeit etwa 1600 Studierenden bei identischer Besoldung zu Beginn des Studiums ein Tablet zur Verfügung gestellt, um die Grundlage für das digitale Lernen zu schaffen. Die Finanzverwaltung argumentiert, dass durch die Tablets die Lernqualität gesteigert und weitere Lernangebote geschaffen werden können. Auch werde hierdurch die Attraktivität der Finanzverwaltung als Arbeitgeber gesteigert. Diese Argumentation überzeugt und muss ebenso auf das Studium unserer Kolleginnen und Kollegen übertragen werden.

Eine erstklassige Ausbildung setzt eine erstklassige Ausstattung mit Lernmitteln voraus. Hier kann es nicht von den persönlichen Verhältnissen der Studierenden abhängen, ob sie sich adäquat ausstatten können. Der Dienstherr muss daher den Schritt gehen, in sein zukünftiges Personal zu investieren. Die notwendigen Mittel hierzu können dabei unter Umständen auch durch die Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Die Anschaffung von Tablets wäre ein deutliches Signal, insbesondere auch mit Blick auf die angestrebte Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt als Arbeitgeber.