Bild: Sven Vüllers/GdP

Joker-Lösung light

Seit Jahren begleitet die GdP engagiert das Thema „Joker-Lösung“ im Studium. Diese ermöglicht es bisher den Studierenden einmalig im HS 2 oder 3 eine nicht bestandene Wiederholungsprüfung erneut zu wiederholen. Aktuell hat der Senat der HSPV beschlossen, dass analog dem Fachbereich AV/R, im 2. oder 3. Studienjahr für bis zu zwei Modulprüfungen (Klausur/ Fachgespräch) die Wiederholungsprüfung ein zweites Mal wiederholt werden darf.

Nach Meinung der GdP ist dies ein Teilerfolg, sozusagen eine Joker-Lösung light. Es ermöglicht den Studierenden zwar eine zusätzliche Wiederholung, doch greift diese Möglichkeit zu spät. Die meisten Studierenden stoßen im Grundstudium aufgrund der Fülle an Prüfungen auf Probleme. Dort können sie einen Joker als Unterstützung gebrauchen, denn viele junge Kollegen kämpfen zu Beginn ihres Studiums mit Startschwierigkeiten, können aber später durchaus die Kurve kriegen und gute Polizisten werden.