Bild: Manfred Vollmer/GdP

Rechtswidrige Suspendierung: GdP sieht sich durch Eilentscheidung bestätigt

Sowohl die öffentlichkeitswirksame Strategie von Innenminister Herbert Reul (CDU) als auch die mediale Berichterstattung dürfen die ermittelnde Behörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), nicht zu vorschnellen Entscheidungen verleiten. Die GdP warnt vor Pauschalvorwürfen, die dem öffentlichen Vertrauen in die Polizei, aber auch dem Vertrauen der Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber ihrem Dienstherrn schaden. Deshalb fordert die GdP Sorgfalt vor Schnelligkeit: „Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden“, erklärte Michael Mertens, GdP-Landesvorsitzender. „Pauschalurteile sind grundsätzlich ungerecht. Wir sind gegen Rechtsextremismus aber für Rechtsstaatlichkeit.“

Darüber hinaus fordert die GdP eine zügige Überprüfung weiterer Suspendierungen, die im gleichen Zusammenhang ausgesprochen wurden. „Die mögliche Aufhebung weiterer Suspendierungen muss genauso medienwirksam kommuniziert werden, wie die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte vor einigen Wochen verbreitet wurden“, betonte Mertens.

Der Polizeibeamtin war durch das LAFP vorgeworfen worden, Dateien mit rechtsextremem Inhalt empfangen zu haben. Ihr wurde deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. In seiner bemerkenswert deutlichen Entscheidung teilte das Gericht mit, die Behörde habe nicht den Erfordernissen einer Einzelfallprüfung genügt. Die Beamtin hatte in 2013 ein Bild via WhatsApp erhalten. Bei genauer Prüfung stellte das Gericht fest, dass es sich um eine Darstellung aus einem satirischen Beitrag handelte, der über YouTube abrufbar ist.