Musterwidersprüche: Amtsangemessene Besoldung/Versorgung 2024
Jedes Jahr stellt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob die Besoldung und Versorgung den Anforderungen der Gerichte zur amtsangemessenen Alimentation entspricht. Mit dem letzten Besoldungsanpassungsgesetz hat das Land nicht nur die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses beschlossen, sondern auch die Berechnungsgrundlagen grundlegend verändert. Unter anderem soll zukünftig ein „fiktives Partnereinkommen“ einbezogen werden, um eine verfassungskonforme Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen zu gewährleisten. Es bleibt jedoch fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht diesen Ansatz unterstützt. Deshalb stellen wir Euch auch in diesem Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung, um eventuelle Ansprüche für das laufende Jahr 2024 zu sichern.
Unsere Empfehlung, um mögliche Ansprüche für 2024 zu wahren:
Um potenzielle Ansprüche abzusichern, empfehlen wir, den beigefügten Musterwiderspruch auszufüllen und einzureichen. Es gibt zwei Versionen: eine für Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst („Widerspruch Besoldung“) und eine für Pensionärinnen und Pensionäre („Widerspruch Versorgung“). Auf Seite 1 findet Ihr jeweils Ausfüllhinweise – bitte diese nicht an das Landesamt für Besoldung und Versorgung senden. Nach der Einreichung des Widerspruchs solltet Ihr eine Eingangsbestätigung erhalten und sorgfältig aufbewahren. Für das Jahr 2024 sind damit keine weiteren Schritte erforderlich. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Euch!
Ausblick: Besoldung muss dauerhaft verfassungskonform sein
Die erneute Einreichung von Widersprüchen ist bedauerlich und wird nötig, weil die Besoldung stets an der Grenze der rechtlichen Mindestanforderungen gehalten wird. Wenn die politischen Bekundungen der Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen ernst gemeint sind, muss die Besoldung dauerhaft verfassungskonform und attraktiv ausgestaltet werden.
Wichtig:
Unterlagen müssen bis zum 31.12.2024 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung eingegangen sein.
Dokumente zum Download:
Zusammenfassung:
•Jährliche Frage der verfassungsgemäßen Besoldung und Versorgung.
•Neuer Ansatz mit „fiktivem Partnereinkommen“ für untere Besoldungsgruppen; Akzeptanz durch Bundesverfassungsgericht ungewiss.
•Empfehlung für 2024: Musterwidersprüche für aktive Kolleginnen/Kollegen und Pensionäre einreichen, um Ansprüche zu sichern.
•Langfristige Forderung: Besoldung verlässlich verfassungskonform und attraktiv gestalten.