Bild: Sven Vüllers/GdP

Mehrarbeit: Erneuten Verzicht auf die Einrede der Verjährung durchgesetzt

Innenminister Reul hält Wort

Mit einem entsprechenden Erlass hat das Innenministerium heute den dafür notwendigen umfassenden Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt.
Damit hält Innenminister Reul, wie bereits in den Vorjahren, sein Versprechen, dass bei der Polizei keine Überstunde verfällt.

Auch Altstunden bleiben gesichert

Strittig war bis zuletzt, ob auch sogenannte Altstunden weiter gegen Verfall geschützt werden. Hierbei geht es um Mehrarbeitsstunden, die vor 2015 angefallen sind. Ursprünglich hatte das Innenministerium nicht vor, einen erneuten Verzicht auf die Einrede der Verjährung für diese Altstunden zu erklären. Dass es jetzt doch erneut zu einer umfassenden positiven Lösung kommt, ist vor allem auf die Intervention des Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats zurückzuführen.

Langzeitkonten kommen dieses Jahr nicht mehr

Dass die erneute Erlassregelung überhaupt notwendig ist, liegt auch daran, dass das Projekt Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten nicht vorankommt. Der vollmundigen Ankündigung des Innenministeriums in der Presse folgen also – noch – keine Taten. Nach Informationen der GdP liegt das daran, dass Innen- und Finanzministerium sich noch nicht auf gemeinsame Eckpunkte verständigt haben.
Aktuell wird das Thema Langzeitkonten für alle Beschäftigten im Landesdienst zwischen der Landesregierung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund verhandelt. Hier sitzt die GdP mit am Tisch.

 

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