
Besoldung 2022: Landesregierung muss in sich gehen!
„Das ist ein ziemliches Desaster! Die Landesregierung beharrt stur und steif darauf, bei der hochkomplexen verfassungsgemäßen Besoldung alles richtig gemacht zu haben. Und kriegt dann bei ablehnenden Widerspruchsbescheide nicht mal solche Basics wie das richtige Datum oder die richtige Postleitzahl des zuständigen Verwaltungsgerichtes auf die Kette“, klagt Patrick Schlüter, im Geschäftsführenden Landesvorstand der GdP NRW zuständig für Beamtenrecht.
Aus Sicht der GdP muss die Landesregierung nun in sich gehen: „Sie sollte erkennen, dass es ein Fehler war, von der bewährten Praxis abzuweichen und keine Musterklagen zuzulassen.“ So muss jede Beamtin und jeder Beamte einzeln gegen die Besoldung klagen, damit etwaige Ansprüche nicht verfallen. „Dieser Fehler muss umgehend korrigiert werden“, fordert Schlüter. Alle Widersprüche sollten ruhend gestellt werden, bis strittige Rechtsfragen in Musterverfahren geklärt sind.
Laut der schriftlichen Antwort von Minister Optendrenk wurden alle 45.633 maschinell versandten Widerspruchsbescheide mit dem Eingangsdatum des jeweiligen Widerspruchs versehen statt mit dem Bescheiddatum (16. Februar 2025). Das hat offenbar keine Rechtsfolgen. Dass in 6156 Bescheiden in der Rechtsmittelbelehrung mit falscher Postleitzahl auf das Verwaltungsgericht Münster verwiesen wurde, hingegen schon: Hier verlängert sich die Klagefrist jetzt auf ein Jahr.