Kreisgruppe Neuss sagt: NEIN, SO NICHT!!

So langsam erfahren mehr und mehr Beschäftigte in unserer Behörde, was da auf die Beamtenschaft im Extremfall zukommen kann.

Momentan steht eine Änderung des Erlasses zur Polizeidienstfähigkeit (PDU) im Raum, der weitreichende Abweichungen vom bisherigen Verfahren nach sich ziehen soll.

Aus betriebswirtschaftlichen  Gründen!!??

Die Prognosedauer bei Verwendungseinschränkungen sollen erheblich verkürzt werden. Das heißt konkret, dass bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, ein PDU-Verfahren schneller eingeleitet werden soll. Die bisherige Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren wieder vollumfänglich dienstfähig zu werden, wird massiv verkürzt. Auch soll die Altersgrenze für einen Laufbahnwechsel von 50 Lebensjahren auf 55 Lebensjahre angehoben werden. Dies hat für den Dienstherrn den Vorteil, die älteren Kollegen und Kolleginnen vom Bezug der Polizeizulage und der freien Heilfürsorge abzuschneiden.

Dies stellt einen Schlag ins Gesicht für diejenigen dar, die Tag für Tag ihre Gesundheit im Dienst riskieren, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen und für den Rechtsstaat einzutreten.