
Zusätzlicher Freizeitausgleich für Elmau-Kräfte!
Einsatz der GdP und des PHPR zeigt Wirkung
Das Ministerium hat diese Kritik aufgegriffen und nun mit einem Erlass angeordnet, dass den Kräften aus NRW, die in Elmau eingesetzt waren, ein zusätzlicher Freizeitausgleich in Höhe von einem Tag gewährt wird.
GdP-Position: 1:1-Vergütung
Dass das Ministerium auf die Kritik der GdP und des PHPR reagiert und zusätzlichen Freizeitausgleich gewährt, ist begrüßenswert. Losgelöst von Einzelmaßnahmen muss grundsätzlich überdacht werden, wie Dienst- und Ruhezeit definiert und abgegrenzt werden. Wenn de facto eine ständige Einsatzbereitschaft vorliegt, muss in diesen Fällen über eine 1:1-Vergütung der Dienstzeiten gesprochen werden. Wie es geht, zeigen andere Bundesländer: Niedersachsen, das Saarland und Sachsen-Anhalt haben für die in Elmau eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eine 1:1-Vergütung angeordnet. Nur durch diese Regelung kann gewährleistet werden, dass den enormen Belastungen unserer Kräfte während Großeinsätzen angemessene und notwendige Erholungsphasen gegenüberstehen. Hierfür wird sich die GdP weiter einsetzen. Wir informieren euch über die konkrete Ausgestaltung des Freizeitausgleichs, sobald der Erlass vorliegt!