Bild: Manfred Vollmer/GdP

Polizeigewahrsam: Anwendung von unmittelbarem Zwang bleibt Aufgabe von Polizisten

Mit dem neuen Entwurf reagiert Innenminister Herbert Reul (CDU) auf die massive Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am ursprünglichen Entwurf, mit dem sämtliche Eingriffsbefugnisse der Polizei im Gewahrsam auf die dort eingesetzten Tarifbeschäftigten übertragen worden wären. Lediglich das Recht zum Einsatz einer Schusswaffe wollte Reul ihnen vorenthalten. Dieses Vorgehen war auch im Landtag fraktionsübergreifend kritisiert worden.

Die GdP hat die Kehrtwende von Innenminister Reul ausdrücklich begrüßt. „Die ursprüngliche Idee, sämtliche Eingriffsbefugnisse von Polizisten auf die Tarifbeschäftigten zu übertragen, ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch gefährlich. Die Tarifbeschäftigten verfügen nicht über die notwendige Ausbildung, um sich gegen Angriffe im Polizeigewahrsam zur Wehr zu setzen. Das hätte schnell zu sehr gefährlichen Situationen geführt“, betonte Landesvorsitzender Michael Mertens. „Deshalb sind wir für die Unterstützung der Landtagsfraktionen bei der Änderung des ursprünglichen Entwurfs dankbar.“

Problematisch ist aus Sicht der GdP allerdings, dass auch im neuen Entwurf die fachlichen Anforderungen an die im Gewahrsam eingesetzten Tarifbeschäftigten und deren Eingruppierung nicht geregelt sind. Diese Lücken müssen noch geschlossen werden.

Stellungnahme der GdP NRW