Bild: Sven Vüllers/GdP

Minister setzt GdP-Forderung nach Langzeitkonten um

In einer Pressemitteilung hatte Reul erklärt, dass die neuen Langzeitarbeitskonten die bereits bestehenden Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung bei der Polizei ergänzen sollen. Dort soll Arbeitszeit von bis zu einem Jahr angespart werden können, um sie später abzufeiern. „Die Polizeibeamten haben die Wahl: Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit“, hatte Reul angekündigt.

Damit die Langzeitkonten ein Erfolg für die Beschäftigten werden, müssen nach Auffassung der GdP allerdings die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört auch eine großzügige Regelung für die Übertragung von bereits vor der Einführung der Langzeitkonten aufgelaufenen Überstunden. „Wenn meine Kolleginnen und Kollegen ihre Altstunden nicht auf die neuen Konten übertragen dürfen, bringt das nichts für die Reduzierung des aktuellen Überstundenbergs“, so Mertens. Aktuell schiebt die Polizei einen Berg von mehr als 5,5 Millionen Überstunden vor sich her.

Daneben dringt die GdP darauf, dass die Nutzung der Langzeitkonten für die Beschäftigten freiwillig bleibt. „Langzeitkonten dürfen kein Freifahrtschein dafür sein, gesetzliche Schutzbestimmungen wie Höchstarbeitszeiten zu unterlaufen“, betont der GdP-Vorsitzende.

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