Bild: Manfred Vollmer/GdP

GdP begrüßt Verlängerung der Rechtsgrundlage für Telefonüberwachungen

Düsseldorf. In NRW sollen auch über das Jahresende hinaus schwerste Straftaten wie
Terroranschläge, Mordversuche und Kindesentführungen mit Hilfe der
Telefonüberwachung von Tatverdächtigen bekämpft werden können. Das geht aus einem
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes hervor, über die
der Landtag noch entscheiden muss. Bislang ist die Rechtsgrundlage für die sogenannte
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wegen der damit verbundenen
Grundrechtseingriffe bis zum 31. Dezember diesen Jahres befristet. Jetzt soll sie für
weitere fünf Jahre möglich sein.

„Die TKÜ ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Verfolgung schwerster
Straftaten“, betont der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael
Mertens in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Dass die TKÜ in den vergangenen
vier Jahren in NRW nur in 427 Fällen genutzt worden ist, zeige zudem, dass die
Polizeibehörden sehr sorgfältig mit diesem Instrument umgehen. „Die Befürchtung von
Datenschützern, die Polizei würde die neue Rechtsgrundlage in einer Vielzahl von Fällen
zum Mithören von Telefongesprächen nutzen, hat sich in Luft aufgelöst. Wenn die Polizei
eine TKÜ-Maßnahme beantragt hat, wurden sie bis auf ganz wenige Ausnahmen auch
von den Gerichten als notwendig angesehen.“

Allerdings haben in den vergangenen vier Jahren nur 22 der 47 Kreispolizeibehörden in
NRW TKÜ-Maßnahmen als Fahndungsinstrument genutzt. Hier sieht die GdP
Nachsteuerungsbedarf. „Schwerste Straftaten gibt es in ganz NRW, nicht nur in wenigen
Regionen. Deshalb müssen wir uns Gedanken darüber machen, warum eine Vielzahl der
Behörden TKÜ-Maßnahmen bislang nicht genutzt hat“, sagt Mertens. Ein Grund dafür ist
aus Sicht der GdP, dass TKÜ- Maßnahmen nicht nur sehr personalintensiv, sondern auch
mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden sind. „Ein Handbuch des
Innenministeriums, das bei der Einrichtung von TKÜ-Maßnahmen von den Behörden
genutzt werden kann, könnte diesen Prozess erheblich vereinfachen“, sagt Mertens. „Ich
hoffe, es kommt bald!“.

Positiv ist zudem, dass auch die Möglichkeit für den Einsatz der sogenannten
elektronischen Fußfessel verlängert wird. Sie spielt zum Beispiel bei der Überprüfung von
Bereichsbetretungsverboten für verurteilte Sexualstraftäter eine wichtige Rolle. Die Gefahr
einer Wiederholungstat wird dadurch spürbar reduziert.