GdP Seminar-Reihe Beurteilungen – vom Mitarbeiter bis zum Erstbeurteiler
Da im Sommer neue Beurteilungen geschrieben und damit die Beförderungsreihenfolgen für die nächsten drei Jahre hergestellt werden, hat die GdP Münster in das Polizeipräsidium zu diesem Thema mit verschiedenen Seminaren für die Zielgruppen Mitarbeiter und Erstbeurteiler eingeladen.
Rechtsanwalt Ollmann aus Bochum berichtete aus zwei Jahrzehnten und hunderten von Rechtsschutzverfahren. „Gehen sie offen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um. Führen sie regelmäßige Mitarbeitergespräche, dann ist sowohl die gute wie auch die schlechte Beurteilung keine Überraschung, die vom Himmel fällt“, appellierte er an die anwesenden Erstbeurteiler. Immer wieder hört Ollmann Kritik am Endbeurteiler, wenn dieser den Vorschlag des Erstbeurteilers heruntersetzt. Dieser Vorgang liege in der Natur eines jeden Beurteilungssystems: „Der Erstbeurteiler kennt nur seine Dienststelle. Dabei gibt es eine Vielzahl von Dienstgruppen, Kommissariaten, Zügen und Sachgebieten. Das macht den Blick über den Tellerrand erforderlich, den der Endbeurteiler sicherstellt, der aber weit von den Kollegen*innen weg ist.“ Deshalb sei es ganz klar rechtswidrig, wenn der Endbeurteiler in seiner Entscheidung die Position des Erstbeurteilers außen vor läßt, sich mit seinen Argumenten folglich nicht auseinander setzt oder andere Formfehler begeht.
Im Folgenden arbeitete Ollmann sämtliche Vorschriften der Beurteilungsrichtlinien gemeinsam mit den Teilnehmern durch und brachte viele Praxisbeispiele. Das Urteil am Ende war einhellig: Die Teilnahme an einem der Seminare brachte ein deutliches Mehr an Handlungssicherheit für den Mitarbiter im Beurteilungsgespräch und der Führungskraft als Erstbeurteiler.