GdP-Seminare zum Thema Beurteilungen und Frauenquote

Die Gerichte schärfen ihre Linie weiter, die Behörden melden Stillstand der Rechtspflege und die Mitarbeiterschaft fragt zunehmend: Wie soll es weitergehen nach dem Beurteilungsstichtag 01. Juni 2017? Für die GdP Münster Grund genug, aufgrund der großen Nachfrage zwei Seminare zur Thematik Beurteilungen im Spannungsfeld der Frauenförderung und Frauenquote auszurichten.

Die Rechtsanwälte Rechtsanwalt Roland Neubert und Sven Ollmann hielten lebendige Vorträge zur Systematik der Beurteilungsrichtlinien, veranschaulichten diese durch aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung und stellten sich den vielen Fragen der Teilnehmer –nicht nur im Vortrag, sondern auch beim Pausengespräch mit Kaffee und Brötchen und beim Mittagessen in der Kantine.

Lediglich eine Frage konnten auch sie nicht sicher beantworten: Wie geht es weiter mit der Frauenquote? Hier sei nach der Landtagswahl die zukünftige Landesregierung gefordert, zur Vernunft zurückzukehren und das bestehende Gesetz praxistauglich zu ändern.

Unser stellvertretender Vorsitzender Arnd Breitkopf fasste die Stimmung im Seminar treffend zusammen: „Bis zum Beurteilungsstichtag hat das gute Klima zwischen Hajo Kuhlisch und dem Personalrat so manche Stimmung vorübergehend glätten können. Nach der Landtagswahl muss die Landesregierung übernehmen und eine dauerhafte Lösung für die Zukunft schaffen“.

Die GdP wird dieses an die Entscheidungsträger auf örtlicher – und auf Landesebene herantragen.