Bild: Michael Kaufhold

Widerspruch einlegen sollten auch Pensionäre

Zwei Musterschreiben stellt der Landesbezirk zur Verfügung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du noch zahlreiche Kinder „auf der Karte“ hast ist sicher gering.

Dennoch darf die Verfassungsmäßigkeit des Ruhegehaltes vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung angezweifelt werden. Einzelheiten und die Musterschreiben findest du hier