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Unterstützung von Polizisten nach Dienstunfällen nicht dem Zufall überlassen

„Dass es von der Behörde abhängt, welche Unterstützung ein verletzter Beamter bekommt, darf nicht sein“, kritisiert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens das bestehende System. Statt des bisherigen Nebeneinanders von unterschiedlichen Zuständigkeiten fordert die GdP, dass in Zukunft Durchgangsärzte vor Ort darüber entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden, um den Heilungsprozess der Beamten zu unterstützen und ihnen eine zeitnahe Rückkehr in den Dienst zu ermöglichen. Ein entsprechendes Durchgangsarztmodell ist von der Bundespolizei bereits erfolgreich erprobt worden, es muss nur auf NRW übertragen werden.

Zudem fordert die GdP, dass in Zukunft bei Dienstunfällen bei der Polizei eine landesweit zuständige Dienststelle darüber entscheidet, welche Maßnahmen nach der Erstversorgung eingeleitet werden, damit die verletzten Beamten nicht monatelang warten müssen, bis weitere Behandlungsschritte eingeleitet werden, um ihren Genesungsprozess zu unterstützen. Vor Ort soll zudem ein flächendeckenden System von Dienstunfalllotsen aufgebaut werden, die die verletzten Beamten bei der Klärung rechtlicher und alltagspraktischer Fragen unterstützen.

Weitere Details zur Modernisierung des Dienstunfallrechts bei der Polizei hat die GdP in einem umfangreichen Positionspapier zusammengefasst.

Dienstunfallrecht – den Mensch in den Mittelpunkt!
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Dienstunfallrecht
der Gewerkschaft der Polizei NRW