Bild: Foto: Sven Vüllers/GdP

Mertens: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus

Die Diskussion über Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Verkehrsgerichtstag habe zudem deutlich gezeigt, dass der jetzt geltende Rechtsrahmen für die Nutzung noch nicht passe. Mertens betonte: „Da sind noch zu viele Widersprüche. Deshalb ist es richtig, dass der Verkehrsgerichtstag jetzt die Einführung einer Prüfbescheinigung fordert, genauso wie für das gleich schnelle Mofa.“ Auch mit Blick auf die Unfallgefahren durch unzureichende Infrastruktur bleibt die GdP skeptisch. Mertens erklärte: „Noch liegen keine belastbaren Zahlen zur Unfallentwicklung vor. Sollte sich hier aber eine deutliche Steigerung ergeben, müssen wir uns über Maßnahmen, wie etwa eine technische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 statt 20 Stundenkilometer Gedanken machen.“

Positiv bewertet die GdP die Forderung des Verkehrsgerichtstages nach einer Vernetzung von Polizei, Bußgeldstellen und Fahrerlaubnisbehörden, damit aggressives Verhalten im Straßenverkehr besser sanktioniert werden kann. Mertens sagte: „Insbesondere den Führerscheinstellen kommt neben der Polizei eine zentrale Verantwortung zu. Diese sind es, die aggressiven Fahrern Mitteilungspflichten, Nachschulungen oder Fahrtenbuchauflagen vorschreiben können. Das wirkt oft stärker als ein Bußgeld.“
Die GdP begrüßt zudem, dass der Verkehrsgerichtstag die Bedeutung von Präventionsprogrammen wie dem Crashkurs Nordrhein-Westfalen hervorgehoben hat. „Das ist eine wichtige Anerkennung für die Beteiligten, die hier mit viel Engagement arbeiten und auch immer wieder dafür kämpfen müssen, dass diese Programme nicht hinter anderen Prioritäten zurückstecken müssen“, so Mertens.