Bild: Lukas Maaßen/GdP

Massendatenabfrage: Zweifel der GdP gerechtfertigt

Auch Umgang mit Auskunftsersuchen rechtswidrig

Im Nachgang zu den Vorfällen hatte die GdP betroffenen Kolleg:innen ein Auskunftsersuchen zur Verfügung gestellt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eigene Daten erhoben wurden. Nachdem auch die Beantwortung dieser Ersuchen durch überzogene Hürden verhindert wurde, hat sich die GdP wiederum an die LDI gewandt. Auch hier wird nun festgestellt, dass die Verhinderung der Ersuchen nicht rechtens war. Gleichzeitig fordert die LDI dazu auf, alle Betroffenen unverzüglich anzuschreiben.

GdP-Position: Bürgernahe Polizei, die an Recht und Gesetz orientiert handelt

Die GdP hat sich in dieser Angelegenheit trotz anderslautender „Expertenmeinungen“ nicht vom Kurs abbringen lassen. Die Polizei NRW genießt bei den Beschäftigten und Bürger:innen ein hohes Ansehen und ist fest in der Gesellschaft verankert. Das staatliche Gewaltmonopol bringt aber auch die Verantwortung für rechtlich einwandfreies Handeln mit sich. Die zur Verfügung stehenden wichtigen Ermittlungsinstrumente müssen daher in jedem Einzelfall rechtsstaatlich angewandt werden. Dabei kritisieren wir ausschließlich die Leitlinie der Entscheidungsträger und gerade nicht die Kolleg:innen, die die Ermittlungshandlungen final durchführen mussten. Dass nun auch viele Kolleg:innen selbst unverschuldet Adressat der Maßnahmen wurden, verdeutlicht umso mehr, wie wichtig eine gesunde Fehlerkultur in unserer täglichen Arbeit ist.