B2-Besoldung für Referatsleitungen
Alle beförderungsfähigen Referatsleiter konnten nun vom Leitenden Direktor A16 nach B2 befördert werden, wozu wir ganz herzlich gratulieren. Aus unserer Sicht ist das ein erster wichtiger Schritt auch hinsichtlich unserer Anträge C20 bis C22 des zurückliegenden Landesdelegiertentages, mit denen wir eine höhere Besoldung für die Direktoren der Landesoberbehörden und die Leitungen der Direktionen der § 4 Behörden fordern.