
Gute Nachrichten zum Jahresende: BAG stärkt Ansprüche der Beschäftigten auf unverbrauchten Resturlaub
Der gelbe Schein hat ausgedient, die elektronische AU kommt
Zum ersten Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend eingeführt. Hierdurch ändert sich für alle in der GKV gesetzlich versicherten Beschäftigten das Verfahren zum Nachweis der Erkrankung. Bisher mussten diese spätestens am vierten Tag der Erkrankung den so genannten „gelben Schein“ als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorlegen. Mit dem Beginn des neuen Jahres sind alle Vertrags-Ärzte der GKV verpflichtet, die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit direkt elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Die Arbeitgeber wiederum müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse selbst abrufen. Die Beschäftigten brauchen sich darum nicht mehr kümmern. Dieses neue Verfahren gilt jedoch ausdrücklich nur für Vertragsärzte der GKV und nur für persönliche Krankheitstage, nicht für Kind-krank Tage und sonstige Arbeitsbefreiungs-Tatbestände oder für privat krankenversicherte Beschäftigte.
Wir wünschen euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!