Bild: Sven Vüllers/GdP

Umstellung der Schichtmodelle darf nicht zu unbezahlter Mehrarbeit führen

Wie die Dienstpläne im Detail gestaltet werden, ist den Polizeibehörden überlassen. Viele Behörden haben bereits auf ein 12-Stunden-System umgestellt, oder beabsichtigen das.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trägt die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten während der Corona-Pandemie abweichend von den sonst geltenden Schichtdienstmodellen zu gestalten, mit. „Die Polizei muss auch in Corona-Zeiten jederzeit voll handlungsfähig sein. Dass wir einen Teil der Kräfte in Reserve legen, ist deshalb richtig“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Für uns steht aber auch fest, dass es bei der Anerkennung der Arbeitszeit, die die Polizisten leisten, keinen Corona-Rabatt gibt. Wenn bei den Polizisten Überstunden anfallen, müssen die Stunden bezahlt werden. Auch in Corona-Zeiten“, betonte Maatz. „12-Stunden-Schichten sind für uns zudem nur in der jetzigen Ausnahmensituation zulässig. Sobald wir das Corona-Virus besser im Griff haben, müssen wir wieder zum 8-Stunden-Modell zurückkehren. Das haben wir dem Innenministerium auch deutlich gemacht.“