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2023 mehr Kinderkrankentage für Beamtinnen und Beamte

Anspruch auch bei fehlender Betreuungsmöglichkeit

Bis zum 07. April 2023 kann der Sonderurlaub auch dann in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Schule oder KiTa keine Betreuungsmöglichkeit für die eigenen Kinder zur Verfügung steht. Voraussetzung hierfür ist, dass keine „dienstlichen Gründe“ entgegenstehen. Um einen praktischen Mehrwert zu erreichen, dürfen hier allerdings keine gesteigerten Anforderungen angesetzt werden.

Der Verordnungsentwurf sieht ebenfalls vor, dass entsprechend der Regelung des Infektionsschutzgesetzes Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden.

Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage

Die GdP fordert klar eine dauerhafte Anhebung des Anspruchs auf Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen. Dass dies zwingend erforderlich ist, zeigt schon der Umstand, dass die aktuelle Regelung bereits zum dritten Mal verlängert wird. Wenn hier keine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird, besteht stets die Gefahr, dass persönliche Urlaubsansprüche verbraucht werden müssen, um Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben diese Forderung daher in dem aktuell laufenden Verfahren nochmals eingebracht, um eine langfristige Planungssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.