Bild: Lukas Maaßen/GdP

Langzeitarbeitskonten: Gut gemeint, mäßig umgesetzt

Knapp zwei Jahre nach der Ankündigung liegt der GdP nun der Verordnungsentwurf zur Einführung von
Langzeitarbeitszeitkonten in der Landesverwaltung vor. Die Kritik, die die GdP gemeinsam mit dem DGB im
Verlauf des gesamten Prozesses eingebracht hat, findet allerdings in dem vorgelegten Papier so gut wie
keine Berücksichtigung. Im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung hat die GdP daher nochmals die
strukturellen Schwachstellen benannt, die das vorgesehene Konzept aufweist.

Hierzu gehören insbesondere:
–  Die Nutzung der Konten sieht eine „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44
Stunden vor.
–  Die Möglichkeiten der Erstbefüllung des Langzeitarbeitszeitkontos sind für den Bereich der Polizei
NRW zu gering angesetzt. Bei Einrichtung des Kontos können nach derzeitigem Stand nur 156
Stunden aus FLAZ-/GLAZ-/DSM-Konten, 122 Stunden aus angeordneter Mehrarbeit sowie 278
Stunden, die pandemiebedingt entstanden sind, eingebracht werden. Damit wird die Polizei NRW
auch künftig jährlich die Debatte über die Verjährung der Mehrarbeitsstunden führen müssen.
–  Die Nutzung der aufgebauten Guthaben kann aufgrund „dienstlicher Belange“ abgelehnt werden.
Die GdP hat diese unbestimmte Regelung kritisiert und wird darauf hinwirken, dass im Rahmen von
Dienstvereinbarungen konkrete Bedingungen festgehalten werden.
– Die Inanspruchnahme in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestandseintritt ist weiter nicht
vorgesehen. Das widerspricht nach unserer Auffassung der Idee einer individuellen Lebensplanung
unserer Kolleg:innen.

GdP-Position: Anforderungen müssen sich am Polizeialltag orientieren

Die aktuellen Regelungen sind davon geprägt, dass die Konten ressortübergreifend gelten. Dabei bleibt
allerdings, neben allen übrigen Schwächen, die besondere Ausgangslage der Polizei NRW mit der
Altstundenproblematik auf der Strecke. Die GdP wird in dem Prozess daher weiter auf Verbesserungen
drängen.