Mitglieder-Info Februar 2024

Minister „reult“ Mehrarbeit ab

Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat verfällt zukünftig

Das LAFP hat auf Weisung des Ministeriums des Innern eine Verfügung mit Hinweisen zum Entstehen von Mehrarbeit und sonstiger Stundenguthaben an die Polizeibehörden versandt. Damit findet die seit dem DSM-Einführungserlass vom 29.02.2000 umgesetzte Praxis, dass angeordnete Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat nicht ersatzlos verfällt, sondern als geleistete Arbeitszeit auf das Haben-Konto umgebucht wird, ein jähes Ende. Dabei war seinerzeit bereits klar: Die Aufgaben der Polizei NRW führen regelmäßig zu Mehrarbeit bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Diese darf nicht verfallen. Das galt damals, und das gilt heute umso mehr. Gerade mit Blick auf das Versprechen des Ministers, dass unter ihm keine „Überstunde“ verfällt. Mit der aktuellen Verfügung werden künftig Stunden angeordneter Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat oberhalb der schon überlangen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden ersatzlos gestrichen.

Mangelnde Wertschätzung für geleistete Arbeit wird Folgen haben

Schon heute ist es teilweise sehr schwierig, Freiwillige bei Alarmierungen aus der Freizeit für Spontan-Lagen oder andere Ad-hoc-Anlässe zu finden. Der nun zukünftig stattfindende ersatzlose Stundenverfall von bis zu 5 Stunden angeordneter Mehrarbeit pro Monat wird diese Herausforderungen noch vergrößern. Andere Länder sind dort bereits wesentlich weiter. Hessen hat die Polizei von der Bagatellgrenze ausgenommen und auch das BKA wendet die Regelung nicht an. Genau das ist der richtige Weg, um die entsprechende Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu zeigen.

Innenminister Reul muss für Nichtanwendung in der Polizei sorgen

Angeordnete Mehrarbeit spielt in keinem anderen Ressort in NRW eine so wichtige Rolle wie in der Polizei, um die stetig wachsenden Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Für die GdP ist klar: Jede Stunde Arbeitszeit bedeutet eine physische und psychische Belastung, daher ist es nicht mit dem Fürsorge-Gedanken zu vereinen, dass diese zukünftig ersatzlos verfallen sollen. Für eine Nichtanwendung der Bagatellgrenze für die NRW-Polizei muss sich Innenminister Reul schleunigst mit aller Kraft im Landeskabinett einsetzen, andernfalls werden zukünftig am Monatsende unzählige Stunden „abgereult“ werden und damit ersatzlos verfallen, obwohl sie für die Innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden.

 

Neuregelegungen des Elterngelds ab 1. April 2024

Bundestag und Bundesrat haben dem Haushalt für 2024 zugestimmt. Damit wird das Eltern geld in folgenden zwei Punkten geändert:

1. Senkung der Einkommensgrenze

Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare bei Geburten ab dem 1. April 2024 von bisher 300.000 Euro gestaffelt zunächst auf 200.000 Euro. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende gelten ab dem 1. April 2024 150.000 Euro. Hier liegt die Einkommens grenze bisher bei 250.000 Euro. Werden die genannten Grenzen überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Unverändert bleiben die Mindest- und Höchstbeträge des Basiselterngelds (300 Euro bzw. 1.800 Euro).

2. Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

Eltern können nach der Geburt ihres Kindes weiter insg. bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Ein gleichzeitiger Bezug ist bei Geburten ab dem 1. April 2024 aber nur noch für maximal einen Monat in den ersten 12. Monaten möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

Kritik der Frauengruppe (Bund)

Das Elterngeld ist Familienleistung und Gleichstellungsinstrument zugleich.

1.     Die Senkung der Einkommensgrenze ist unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten kritisch zu sehen. Zwar sind hiervon „nur“ bestverdienende Paare betroffen, doch auch in diesen Fällen sind es v. a. die Frauen, die die familiäre Sorgearbeit schultern und infolge dieser Regelung auf Lohnersatzleistungen (das Elterngeld) verzichten müssen.

2.     Die Begrenzung des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld auf einen Monat ist aus gleich stellungspolitischer Sicht durchaus vertretbar, da es Ziel sein muss, politische Anreize zu setzen, damit familiäre Sorgearbeit auch wirklich partnerschaftlich, gerade durch stär kere Väterbeteiligung, aufgeteilt wird – das mit der Einführung des Elterngeldes in 2007 verbundene Ziel einer deutlich stärkeren Übernahme von Care-Verantwortung durch die Väter ist bisher nur begrenzt eingelöst worden. Dazu kann diese Regelung beitragen.

3.     Eine zentrale Forderung des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften ist die stetige, dyna mische Anpassung des Elterngelds, was angesichts der zunehmenden Teuerungen gebo ten ist. Leider ist diese Forderung angesichts der Haushaltskürzungen nicht berücksich tigt worden.

4.     Die Frauengruppe (Bund) bemängelt darüber hinaus, dass tarifbeschäftigte Arbeitneh mer:INNEN in Elternzeit nicht im Stufenaufstieg nachgezeichnet werden. Dies ist eine klare Benachteiligung der tarifbeschäftigten Frauen. Weiter kritisiert die Bundesfrauen gruppe mit Blick auf die abgeschlossenen Tarifverhandlungen Bund/Länder, dass Frauen in familiärer Care-Arbeit, die keine Bezüge/Leistungen vom Arbeitgeber beziehen, sowie Teilzeitbeschäftigte bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie explizit nicht bzw. nur anteilig berücksichtigt wurden.

Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende
Sibylle Krause, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand

Weiterführende Informationen:
BMFSFJ (2024): Fragen und Antworten zu den Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024, online unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistun gen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588 Bündnis Sorgearbeit Fair Teilen (2023): Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an, on line unter https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/04/BSFT-Posi tion-Fuer-fair-geteilte-Sorgearbeit-von-Anfang-an.pdf
Friedrich-Ebert-Stiftung (2022): Gerecht, sozial und krisenfest – Reformvorschläge für das Elterngeld, online unter https://www.fes.de/reform-elterngeld

 

Im Mai werden die Personalräte neu gewählt

 

Du hast es mit deiner Stimme in der Hand, dass der Personalrat in Düsseldorf und der Polizeihauptpersonalrat im Innenministerium durch deine GdP gestellt wird.
Mehr Infos dazu und zu weiteren wichtigen Themen findest du in der Zeitschrift AKUT

 

Junge Gruppe: „Erhöhung der Kursstärken im LAFP ist unzumutbar!“

Das LAFP beabsichtigt, die Kursstärken in den Trainings der Kommissaranwärterinnen und -anwärter von derzeit 14 auf künftig 16 Personen zu erhöhen. Die Junge Gruppe der GdP fürchtet um die Qualität der Ausbildung – und lehnt das ab! Die Kursstärken waren erst kürzlich von zwölf auf 14 Teilnehmende aufgestockt worden. 

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GdP Arbeitsgruppe: Flexibles arbeiten und Schichtdienst sind kein Widerspruch!

Auch im Wachdienst müssen kreative Ideen genutzt werden, um Beschäftigte halten zu können, die auf flexible Zeitfenster angewiesen sind.

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Inflationsausgleich und Pension

Die Frage, wie hoch der Inflationsausgleich für pensionierte Kolleginnen und Kollegen ausfällt, war häufig nicht ganz klar zu beantworten. Viele Konstellationen waren nicht eindeutig geklärt. Die GdP hat daher eine klarstellende Verfügung eingefordert. Dieser Aufforderung ist das Finanzministerium mit einem Runderlass nun nachgekommen.

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