Mitglieder-Info Ostern 2022

Ostergrüße 2022

Wir wünschen Dir und Deinen Lieben ein schönes Osterfest!

Wir hoffen, dass es Dir trotz anhaltend bedrückender Krisenzeiten gelingt, mit den Menschen, die Dir wichtig sind, etwas unbeschwerte Zeit über Ostern zu verbringen.

Auch dieses Jahr haben wir zu Deinem und zum Schutz der anderen Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit der noch anhaltend hohen Infektionsgefahr mit Bedauern darauf verzichtet, die Dienststellen zu besuchen, um Österliches vorbei zu bringen.

Junge Gruppe Düsseldorf: Parcours-Training für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter des Ausbildungsstandortes Düsseldorf

Die Hindernis-Parcours Prüfung ist seit Jahren ein fester Bestandteil des dualen Studiums bei der Polizei NRW. Da es bislang lediglich nur eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten für den Hindernis-Parcours gibt und ein Nichtbestehen der Prüfung zur Entlassung führen kann, bietet unsere Junge Gruppe eine Trainingsmöglichkeit für die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter des Ausbildungsstandortes Düsseldorf (KPBen Düsseldorf, Mettmann, Neuss und Wupertal) an. Dazu wird der Parcours am Samstag, 30.04.2022, von 10:00 – 13:00 Uhr in der Sporthalle an der Gothaer Straße in Ratingen (Gothaer Straße 23A, 40880 Ratingen) nachgebaut. Zudem besteht je nach Wetterlage die Möglichkeit für weitere Sportabnahmen, die während des Studiums abzulegen sind, zu trainieren (Achtung: Schwimmmöglichkeiten gibt es nicht vor Ort!).

Die Kolleginnen und Kollegen der GdP sind für euch vor Ort und können wertvolle Tipps für die Durchführung des Parcours mit an die Hand geben. Des Weiteren könnt ihr gerne weitere Fragen bezüglich dualem Studium und Erstverwendung in den KPBen nach absolviertem Studium stellen.

Eine Anmeldung wird via Mail über jungegruppe@gdp-duesseldorf.de oder über Instagram (Junge Gruppe GdP Düsseldorf) erbeten.

Aufruf zur Maikundgebung!

Warum nicht auch mal Dein Bürgerrecht in Anspruch nehmen und an einer Demonstration teilnehmen?

Diese Gelegenheit bietet sich am 1. Mai 2022.

Möglichst bitte anmelden: vorstand@gdp-duesseldorf.de

Übrigens: Es werden noch Order gesucht!

Endlich! Einheitliche Dienstkleidung für Tarifbeschäftigte

Schutzkleidung bisher uneinheitlich

Steter Tropfen höhlt den Stein… Seit Jahren setzen sich GdP und PHPR für die Ausstattung der Tarifbeschäftigten mit angemessener Dienst- und Schutzkleidung ein. Denn seit Beginn des Maßnahmenpaketes der Landesregierung NRW im Jahr 2018 ist klar, dass für jährlich 500 neue Kolleg:innen neben einem ausgestatteten Arbeitsplatz auch Ausrüstung und Ausstattung bereitzustellen sind. Mit mehreren Erlassen hat das IM seither auf die Notwendigkeit von Schutzausrüstung und die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen hingewiesen. Die erforderliche Ausstattung erfolgte in den einzelnen Behörden jedoch oftmals gar nicht oder nur unzureichend. Dies lässt sich auf die schleppende Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und auf die dezentrale und uneinheitliche Beschaffung zurückführen. Die Ausstattung der Tarifbeschäftigten ist bisher also abhängig von den jeweiligen behördeninternen Ressourcen.

Erkennbarkeit ist dringend notwendig

Ergänzend zu einer bisher individuell vorhandenen Schutzkleidung sollen nun alle Tarifbeschäftigte „in einer öffentlich erkennbaren, polizeinahen Verwendung“, also insbesondere zusammen mit uniformierten Beamten oder alleine in Einsatzfahrzeugen, mit Dienstkleidung ausgestattet werden. Die Erkennbarkeit als Polizeibeschäftigte ist hier von besonderer Bedeutung. Insgesamt wurden bisher rund 1700 Beschäftigte mit Ausstattungsbedarf an einer einheitlichen Dienstkleidung aus den Direktion GE, V, ZA, K, PÖA und LAFP gemeldet.

Die GdP begrüßt diesen Schritt, denn die Dienstkleidung vermittelt das Gefühl von Zugehörigkeit und Wertschätzung und verschafft in der Außenwirkung Respekt.

Weitere Lücken im Arbeitsschutz schließen

Dennoch herrscht noch immer ein Flickenteppich bei der individuellen Schutzausstattung vor. Die GdP fordert mehr personelle Ressourcen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen, eine landeszentrale Beschaffung über das LZPD und die Ausgabe über die Polizeibekleidungscenter, wie es auch bei den Polizeibeamten Standard ist.

Amtsangemessene Besoldung und KDP: Landesregierung beschließt umfassendes Gesetzespaket

Kurz vor den Landtagswahlen hat die Landesregierung ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Defizite bei der amtsangemessenen Besoldung behoben werden sollen. Die vorgestellten Lösungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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Landtag beschließt Gesetz zur Einführung von Langzeitarbeitskonten

Kritikpunkte der GdP bleiben unberücksichtigt.

Seit fast zwei Jahren laufen die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zur Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten (LAK). Anfang April wurde das hierfür erforderliche Gesetz beschlossen – gerade noch rechtzeitig vor den Landtagswahlen. Leider werden die Kritikpunkte, die die GdP gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften immer wieder vorgetragen hat, nicht berücksichtigt. Besonders enttäuschend ist, dass für eine Nutzung der Konten die „freiwillige“ Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden erforderlich ist. So steigert man die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht! Die GdP hatte seit Anbeginn des Prozesses die Verknüpfung der LAK mit einem Einstieg in die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit gefordert.

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GdP diskutiert mit den Regierungsparteien über Stärkung der Tutoren

Bei der Ausbildung der Nachwuchspolizisten spielen die Tutoren eine zentrale Rolle. Sie sorgen dafür, dass die angehenden Kommissarinnen und Kommissare in den Praktikaphasen während des Studiums nicht nur einen tiefen Einblick in den Polizeialltag bekommen, sondern auch auf das Beherrschen komplexer Einsatzlagen vorbereitet werden. Trotzdem ist die Anerkennung, die die Tutoren in den Polizeibehörden für ihre Arbeit bekommen, gering. Die GdP will das ändern und hat deshalb mit führenden Vertretern der beiden Regierungsparteien in NRW, CDU und FDP, über ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Tutoren bei der Polizei diskutiert.

Teilnehmer des intensiven Gedankenaustauschs waren neben den innenpolitischen Sprechern von CDU und FDP, Christos Katzidis und Marc Lürkbe, auch die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen und Christof Raschke. In einem dreiseitigen, von einer Arbeitsgruppe entwickelten Positionspapier, das GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens und seine Vorstandkollegen Patrick Schlüter, Michael Maatz und Markus Robert zu dem Gespräch mitgebracht haben, fordert die GdP, dass die Tutoren für ihre oft nicht einfache, zeitintensive Tätigkeit in anderen Bereichen entlastet werden. Handlungsbedarf sieht sie GdP auch bei der Fortbildung der Tutoren. Die Übernahme der Tutorentätigkeit soll zudem zwingend als Baustein in die alle drei Jahre stattfindende Beurteilungsrunde einfließen. Die GdP macht sich außerdem dafür stark, dass die Tutorentätigkeit mit einer Prämie honoriert wird.

Weiteres Thema des Gedankenaustauschs war die Frage, wie die von der Landesregierung angekündigten Langzeitkonten bei der Polizei attraktiver gestaltet werden können. Die Vertreter von CDU und FDP zeigten sich den Vorschlägen der GdP gegenüber grundsätzlich offen.

GdP-Positionspapier Perspektiven für Tutoren

Gesetz für Corona-Einmalzahlung beschlossen, „Härtefälle“ fallen hinten über

Bereits mit den Bezügen für den März hat die Landesregierung die Corona-Einmalzahlung als „Abschlag“ zur Auszahlung gebracht. Im März wurde im Nachgang hierzu die erforderliche Rechtsgrundlage für die Zahlung beschlossen. Die Landesregierung ist hier entgegen der Kritik der GdP bei der starren Stichtagsregelung geblieben. Nach dieser Regelung ist für die Gewährung der Einmalzahlung entscheidend ob und in welchem Umfang am 29.11.2021 ein Arbeits-/Dienstverhältnis bestanden hat.

Kritik: Belastungsphase soll honoriert werden, flexible Lösung überfällig

Die beschlossene Regelung führt – neben anderen Kritikpunkten wie die völlige Außerachtlassung unserer Pensionär:innen – dazu, dass viele Kolleg:innen leer ausgehen, weil sie den Stichtag oftmals nur um wenige Tage verpassen. Beispielhaft seien hier genannt:

  • Kolleg:innen, die zum 01.11.2021 in den wohlverdienten Ruhestand eintreten, gehen leer aus. Hintergrund ist, dass in diesen Fällen am 29.11.2021 kein aktives Dienstverhältnis mehr besteht.
  • Kolleg:innen, die eine Teilzeit im Blockmodell versehen und sich in der aktiven Phase befinden, erhalten die Einmalzahlung nur anteilig. Dies liegt daran, dass trotz realer Vollbeschäftigung formal einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen wird.
  • Ebenso verhält es sich bei Kolleg:innen, die innerhalb der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen. Soweit diese Phase zum 01.11.2021 begonnen hat, besteht nur anteiliger Anspruch auf die Einmalzahlung. Der Zeitraum zuvor bleibt unberücksichtigt.

GdP-Position: Härtefallregelung unvermeidbar

Hintergrund der Corona-Einmalzahlung war es, die besonderen Belastungen unserer Kolleg:innen in der Pandemiephase auszugleichen. Diese haben über einen Zeitraum von mittlerweile zwei Jahren ihre eigene Gesundheit riskiert, um die Sicherheit der Bürger:innen in unserem Lande sicherzustellen und tun dies noch immer. Mit der aktuellen Regelung bleibt dies allerdings regelmäßig aufgrund weniger Tage unberücksichtigt. Hier muss zwingend eine Härtefallregelung getroffen werden, um das Ziel des Gesetzes tatsächlich noch zu erreichen.

Weitere Schlagzeilen des GdP-Landesbezirks

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