Arbeitsmedizinische Vorsorge und Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen neu geregelt
Mit aktuellem Erlass des IM wurde die arbeitsmedizinische Vorsorge neu geregelt, die ab September greifen soll.
Danach erhalten Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter während des Studiums und mit der Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar insgesamt 3 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen Polizei (AMPV 1 – 3). Für die Durchführung der AMPV 4 und nachfolgender Vorsorgen ist ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen. Für Regierungsbeschäftigte und Verwaltungsbeamte erfolgt die arbeitsmedizinische Vorsorge unverändert weiterhin nach der ArbMedVV.
Anlasslose Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchung entfällt ab sofort
Kolleginnen und Kollegen, die ein Dienstfahrzeug der Polizei führen sollen, werden vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit polizeiärztlich auf die erforderliche Eignung untersucht. Die Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit beinhaltet auch die Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen nebst der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten.
Neu ist: Alle weiteren Untersuchungen zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Dienstfahrzeugen erfolgen zukünftig nur noch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen (AMPVPol) bzw. anlassbezogen.
Die bislang im weiteren Verlauf des Dienstverhältnisses vorgesehenen anlasslosen Kraftfahrttauglichkeitsuntersuchungen entfallen mit sofortiger Wirkung.
Die Untersuchung für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung führt zukünftig der örtlich zuständige Polizeiarzt durch. Die Befunde und ärztlichen Dokumente werden in der arbeitsmedizinischen (grünen) Akte aufbewahrt.
Mit der Einführung der neuen AMPVPol zahlt sich endlich der jahrelange Einsatz der GdP für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Polizeidienst aus. Anlasslose Untersuchungen, bei denen willkürlich Blutproben unserer Kolleginnen und Kollegen abgenommen und untersucht wurden, gehören damit der Vergangenheit an.
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Innenpolitiker versprechen weitere Stärkung der Polizei
Fast drei Stunden haben sich in der Zeche Zollverein in Essen die innenpolitischen Sprecher von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Fragen der GdP zur Zukunft der Polizei gestellt.
Bei der live über das Internet übertragenen Veranstaltung gab es in vielen Fragen ein erstaunlich großes Maß an Übereinstimmung – von der Verstetigung der Einstellungszahlen über das Bekenntnis zu besseren Aufstiegschancen bis zur Senkung der überlangen Arbeitszeit. Am Rande der Veranstaltung klang aber auch durch, dass viele der jetzt gemachten Versprechen angesichts der massiven Verwerfungen durch den Krieg in der Ukraine nach der Landtagswahl erst den Belastungstest bestehen müssen. Und es gab auch kontroverse Positionen, vor allem bei der Organisationsstruktur und bei der von der Landesregierung in den Sand gesetzten Attraktivitätsoffensive.
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GdP-Frauen fordern mehr weibliche Führungskräfte bei der Polizei in NRW
„Frauen nach vorn“ – das ist die Forderung des Landesfrauenvorstandes der GdP Nordrhein-Westfalen zum 111. Internationalen Frauentag (8. März 2022).
Noch immer sind die weitaus meisten Führungspositionen bei der Polizei in NRW mit Männern besetzt. Das muss sich ändern! Die GdP-Frauen wollen, dass es bei der Polizei mehr weibliche Führungskräfte gibt. „Wir fordern faire Chancen“, sagt Kirsten Böhm-Salewski, Landesvorsitzende der GdP-Frauen. mehr…
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GdP fordert Ende der ungerechten 41-Stunden-Woche
Seit 2003 müssen die Beamten in NRW 41 Stunden in der Woche arbeiten – so lange, wie in keiner anderen Branchen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die überlange Arbeitszeit in der kommenden Legislaturperiode endlich beendet wird.
„In einem ersten Schritt muss die Arbeitszeit der Beamten auf die gleiche Wochenarbeitszeit reduziert werden, wie sie heute für die Tarifbeschäftigten gilt, also auf 39 Stunden und 50 Minuten. In einem weiteren Schritt muss die Arbeitszeit für alle Beschäftigten auf 35 Stunden sinken“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute in einer Diskussionsrunde der GdP mit den innenpolitischen Sprechern von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der Zeche Zollverein in Essen.
Die GdP begründet ihre Forderung nach einer deutlichen Reduzierung der Arbeitszeit nicht nur damit, dass die 41-Stunden-Woche für die Beamten ungerecht ist, sondern auch mit den massiven Nachwuchsproblemen, die in den kommenden Jahren unweigerlich auf den gesamten öffentlichen Dienst zukommen. „Auch die Politiker wissen, dass die Zahl der Schulabgänger in den nächsten Jahren dramatisch sinken wird. Mit der Wiedereinführung des Abiturs nach neun Jahren wird sich der Wettbewerb um die besten Köpfe noch einmal verschärfen. Deshalb führt an einer deutlichen Reduzierung der Arbeitszeit kein Weg vorbei – egal, wie das Farbenspiel nach der Landtagswahl im Mai aussieht“, betonte Mertens in der Diskussionsrunde mit den Politikern.
Die GdP sieht alle Parteien in der Pflicht. „Eingeführt hat die 41-Stunde-Woche 2006 die damalige rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD). Aber inzwischen haben wir zwei CDU/FDP-geführte Landesregierungen erlebt, die an der unhaltbaren Situation nichts geändert haben. Deshalb sind im kommenden Landtag alle Parteien gefordert, die überlange Arbeitszeit endlich zu reduzieren. Sonst hat der öffentliche Dienst keine Zukunft“, mahnte Mertens.
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„NRW hat die Wahl“: Innenexperten von CDU, SPD, FDP und Grüne stellen sich den Fragen der GdP
Nur noch zweieinhalb Monate bis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen: Wie wollen die Parteien auf die Herausforderungen für die Polizei reagieren? Bleibt es bei den derzeitigen Einstellungszahlen, geht der Personalaufbau weiter? Was wird für den Schutz der Einsatzkräfte getan? Wie steht es um die Digitalisierung? mehr…
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Vorteilsangebot vor Ort: Kultur am Rhein
Angebote der Düsseldorfer Volksbühne, die du als GdP-Mitglied vergünstigt nutzen kannst.
Das seit Jahren angebotene beliebte Vorteilsangebot besteht nun wieder. Hier gibt es nähere Informationen…
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