GdP Mitglieder-Info Februar 2022
Auszahlung der Corona-Prämie noch im März, KDP kurz vor der Abschaffung
Die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der Corona-Sonderzahlung steht unmittelbar vor der Verabschiedung. Um von der befristeten Steuerbefreiung der Zahlung zu profitieren, muss diese allerdings bis zum 31.03.2022 ausgezahlt werden. Das Finanzministerium hat daher die auszahlenden Stellen angewiesen, die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro (für Anwärter:innen) mit den Bezügen für den Monat März auszuzahlen.
Weitere Kernpunkte des aktuellen Gesetzesvorhabens
Neben der Corona-Prämie sowie der Anpassung der Besoldung und Versorgung zum 01.12.2022 enthält das aktuell im Landtag verhandelte Gesetzespaket weitere weitreichende Anpassungen, die unmittelbare Auswirkungen auf unsere Kolleg:innen haben werden:
- Für die Langzeitarbeitszeitkonten wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die GdP hat hier im Rahmen einer Anhörung im Landtag auf strukturelle Schwächen des Konzeptes hingewiesen.
- Die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung werden umgesetzt. Dabei werden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:
- Abschaffung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A5-A10. Damit werden künftig unsere Kolleg:innen, die das Studium an der HSPV NRW erfolgreich beenden, unmittelbar in Erfahrungsstufe drei eingeordnet.
- Abschaffung der Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022. Die bisher in diesem Jahr einbehaltenen Pauschalen werden dann entsprechend erstattet. Widersprüche sind hierfür nicht erforderlich.
- Einführung eines „ortsbezogenen Ergänzungszuschlags“ zum Familienzuschlag. Damit werden Kolleg:innen mit hochpreisigen Wohnorten künftig finanziell entlastet.
Mit kurzen Stellungnahmefristen baut die Landesregierung künstlich Druck auf, der nicht erforderlich gewesen wäre. Die GdP hatte bereits seit der maßgeblichen Rechtsprechung vor 18 Monaten mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Wir werden die Zeit dennoch nutzen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen den Interessen unserer Kolleg:innen entsprechen und ob noch Anpassungsbedarf besteht.
Fazit: Licht und Schatten, GdP wird Gesamtpaket genau beleuchten
Nachdem die Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit mittlerweile knapp zwei Jahre alt ist, begrüßt die GdP, dass nun Bewegung in die Sache kommt. Das Gesetzespaket beinhaltet dabei gute Ansätze. Ob die Veränderungen insgesamt ausreichen, die Vorgaben aus Karlsruhe zu erfüllen, ist noch nicht gesichert. Wir werden die Entwicklung genau im Auge behalten.
Arbeitszeiten bei Großeinsätzen: GdP bekommt höchstrichterlich Recht
Bei Großeinsätzen müssen die Bereitschaftszeiten der Polizei 1:1 als Arbeitszeit anerkannt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute höchstrichterlich in einem bereits seit acht Jahren laufenden Rechtstreit entschieden (Az.: BVerwG 2 C 5.21). Geklagt hatte ein Polizist aus Bochum, der 2011 und 2012 bei den Castor-Transporten im Einsatz war. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte den Beamten in allen drei Instanzen unterstützt.
Die Entscheidung hat eine enorme Tragweite. Tausende Beamte hatten seinerzeit die Atomtransporte gesichert, ohne dass die dadurch entstandenen Arbeitsstunden vollständig vergütet worden sind. Viele hatten dagegen mit Hilfe der GdP Widerspruch eingelegt. Sie bekommen jetzt einen nachträglichen Freizeitausgleich.
„Für uns steht fest: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht diese Auffassung heute noch mal ausdrücklich bestätigt hat, tut den bei den Castor-Transporten eingesetzten Polizisten gut. Die Einsätze weit weg vom eigenen Wohnort haben den Kollegen viel abverlangt. Dass sie dafür jetzt einen Ausgleich erhalten, ist mehr als gerecht!“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
„Damit sind allerdings nicht alle Probleme bei der Bereitschaftspolizei gelöst. Auch wenn das Innenministerium inzwischen die Rechtsgrundlage zur Anerkennung der Bereitschaftszeiten geändert hat, gibt es nach wie vor häufig Konflikte über die Frage, welche Stunden der Bereitschaftszeit zugeordnet werden. Das muss sich nach dem heutigen Urteil ändern“, fordert der GdP-Vorsitzende.
Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen beim PP Düsseldorf
Zurzeit häufen sich Klagen über zu lange Bearbeitungsszeiten von Beihilfeanträgen bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Es kommt zu Bearbeitungsszeiten von sechs bis neun Wochen.
Der Personalrat beim PP Düsseldorf hat dazu aufgerufen, dass ihm Betroffene ihre Situation mitteilen, um Schwerpunkte zu erkennen und damit Verantwortliche konfrontieren zu können.
Du kannst dich auch an uns wenden. Wir leiten deinen Hinweis gerne weiter: gdp.duesseldorf@polizei.nrw.de
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