Warum Personalrat?
Jeder braucht mal einen Schutzengel
Personalräte wachen darüber, dass Schutzrechte der Beschäftigten eingehalten und dass sie fair behandelt werden. Sie gehen Beschwerden nach und machen Druck, damit Missstände von der Dienststelle beseitigt werden. Ihre Rechte und Pflichten sind im Landespersonalvertretungsgesetz NRW geregelt.
Personalräte gibt es in jeder Dienststelle
Einen örtlichen Personalrat gibt es in allen 47 Kreispolizeibehörden und bei den drei Landesoberbehörden der Polizei. Bei landesweiten Regelungen ist der Polizei-Hauptpersonalrat im Innenministerium zuständig.
Mitbestimmung – Auf Augenhöhe mit der Behördenleitung
Der Personalrat ist Teil der Dienststelle. Er verhandelt auf Augenhöhe mit der Behördenleitung und ist in viele Entscheidungsprozesse unmittelbar eingebunden. Dazu gehören fast alle personellen Entscheidungen, wie z.B. Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Umsetzung. Auch bei der Arbeitsorganisation, von der Arbeitsplatzgestaltung bis zur Regelung der Arbeitszeit bestimmt der Personalrat mit.
Gewählte Stimme der Kolleginnen und Kollegen
Personalräte vermitteln in Konflikten, sorgen für transparente Entscheidungsprozesse und geben auf allen Ebenen den Kolleginnen und Kollegen eine Stimme gegenüber der Behördenleitung. Sie beraten Beschäftigte bei allen dienstlichen Fragestellungen.
Mission- Fairness leben, Interessen der Kolleginnen und Kollegen schützen
Starke Personalräte sorgen dafür, dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegen nicht unter die Räder kommen. Sie stehen für Fairness, Transparenz, gegenseitige Wertschätzung und Mitbestimmung der Beschäftigten. Sie wachen darüber, dass Schutzrechte der Beschäftigten nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Wirkung entfalten.
Gute Personalratsarbeit fällt nicht vom Himmel
Sie ist das Ergebnis engagierter und kompetenter Mitglieder im Personalrat. Die GdP hat eine starke Organisation im Rücken. Sie bereitet Personalräte mit eigenen Schulungen intensiv auf ihre Arbeit vor und steht ihnen während ihrer gesamten Amtszeit mit Rat und Tat zur Seite.
Starke Personalräte brauchen ein starkes Mandat
Die Personalräte sind der einzige Teil der Dienststelle, in dem das Personal durch eine demokratische Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen ausgewählt wird. Je stärker das Votum für den Personalrat ausfällt, desto stärker ist seine Position gegenüber der Dienststelle und desto besser kann er die Interessen der Kolleginnen und Kollegen vertreten. Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung der beste Garant für einen starken Personalrat.