Bild: Lukas Maaßen/GdP

GdP fordert von Ministerpräsident Laschet Ausstieg aus der 41-Stunden-Woche

In einem Positionspapier, das GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute im Beisein einer kleinen Gruppe von Polizistinnen und Polizisten dem Leiter der Düsseldorfer Staatskanzlei, Nathanael Liminski, überreicht hat, fordert die GdP, dass die Arbeitszeit der Beamten in einem ersten Schritt auf 39 Stunden und 50 Minuten begrenzt wird. Das ist die gleiche Arbeitszeit, wie sie aktuell für die Tarifbeschäftigten bei der Polizei gilt. Alle Stunden, die darüber hinausgehen, müssen auf einem Langzeitkonto gutgeschrieben werden. In einem zweiten Schritt muss in den nächsten drei bis fünf Jahren auch die tatsächliche Arbeitszeit der Beamten in mehreren Schritten deutlich reduziert werden. Mittelfristig strebt die GdP bei der Polizei eine 35-Stunden-Woche an, wie sie längst in vielen anderen Branchen gilt. Für die Beamten und die Tarifbeschäftigten.

„Wenn die Landesregierung nicht endlich an die Reduzierung der überlangen Arbeitszeit geht, verliert der gesamte öffentliche Dienst nachhaltig an Attraktivität. Welche gravierenden Folgen das hat, hat uns die Corona-Krise gerade erst erschreckend vor Augen geführt“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens bei der Übergabe des Forderungspapiers an die Landesregierung. „Hier muss Laschet bei der nächsten Verhandlungsrunde über die Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst endlich liefern.“

Die Forderung der GdP nach einem Abbau der überlangen Arbeitszeiten bei der Polizei ist Teil der Kampagne „100 für 100“, mit der die GdP bundesweit für bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei wirbt. „Die Polizistinnen und Polizisten und die Tarifbeschäftigten der Polizei geben 100 Prozent Leistung. Deshalb haben sie auch Anspruch auf 100 Prozent Unterstützung durch die Landesregierung. Überlange Arbeitszeiten passen nicht dazu“, betonte Mertens.

Neben der Reduzierung der Wochen-Arbeitszeit setzt sich die GdP auch für die Einführung eines Ruhestandskorridors bei der Polizei ein. Wer besonderen Belastungen wie dem ständigen Schichtdienst ausgesetzt ist, muss ohne Abzüge früher in Ruhestand gehen können. Wer im Alter noch fit ist, soll länger bleiben dürfen.

Kampagne „100 für 100“: Mehr Attraktivität für NRW