
Versorgungsauskunft muss früher kommen
Problem: Deutliche Verkürzung bei besonderer Altersgrenze
Die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen für den eigenen Ruhestand zu treffen, wird für unsere Kolleginnen und Kollegen mit besonderer Altersgrenze allerdings deutlich beschränkt. Da der Anspruch auf eine entsprechende Auskunft hier nicht differenziert, verkürzt sich der Zeitraum zwischen Auskunft und Ruhestandseintritt auf sieben, bei einem Ruhestandseintritt mit Vollendung des 61. Lebensjahres gar auf sechs Jahre. Dieser Zeitraum ist deutlich zu kurz dafür, um noch erforderliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Hierauf hatte die GdP das Innenministerium bereits Mitte 2020 hingewiesen.
Forderung: Versorgungsauskunft für PVB ab dem 50. Lebensjahr
Dieses Problem ließe sich lösen, wenn für unsere Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand eintreten, ebenfalls der Maßstab von 12 Jahren zugrunde gelegt würde. Deshalb muss die Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsansprüche bereits ab dem 50. Lebensjahr erfolgen. Die GdP wird in dieser Sache weiter Druck machen.