Bild: Sven Vüllers/GdP

Polizei bekommt wieder eine Mittelinstanz

Bereits seit 2007 sind die Bezirksregierungen nicht mehr für die Polizei zuständig. Seitdem fehlt in NRW eine Mittelinstanz zwischen den eigenständig operieren Kreispolizeibehörden und dem Innenministerium. „Die GdP hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine Mittelinstanz erforderlich ist, um die Kreispolizeibehörden bei ihren schwierigen Aufgaben zu unterstützen. Dass jetzt auch der Innenminister zu dieser Erkenntnis gekommen ist, freut uns“, lobt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz die geplante Organisationsreform bei der Polizei.

Die GdP werde diesen Prozess konstruktiv begleiten, kündigte Maatz an, nannte dafür aber auch zwei Voraussetzungen: „Sinn macht die Reform nur, wenn die drei Landesoberbehörden auch das notwendige Personal bekommen, das sie für die Wahrnehmung der neuen Funktion brauchen. Mit den 15 Stellen, von denen bislang die Rede ist, lässt sich das nicht bewältigen“, betonte Maatz. „Und wir werden uns sehr genau ansehen, welche Aufgaben und Kompetenzen im Detail verlagert werden sollen, und dabei darauf achten, dass die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte der Personalräte nicht beschnitten werden.“