
Inflationsausgleichprämie jetzt!
Klar muss doch sein: Bei Abschluss der letzten Tarifrunde, die unter Corona-Bedingungen durchgeführt wurde und deshalb nur eine geringe Tariferhöhung zur Folge hatte, waren die Folgen des Ukraine-Kriegs noch nicht absehbar. Vor allem die in die Höhe geschossenen Preise für Energie und Lebensmittel bringen die Beschäftigten an den Rand der Verzweiflung. Und genau deshalb hat der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie geschaffen und mit den besonderen Vergünstigungen der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit versehen.
Gerade der öffentliche Arbeitgeber muss jetzt im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Beschäftigten schon im laufenden Jahr helfen, die aktuellen finanziellen Herausforderungen zu überstehen. Die Inflationsausgleichsprämie darf nicht Spielball oder Verhandlungsmasse späterer Tarifrunden sein. Sie muss den Kaufkraftverlust während des laufenden Tarifvertrages kompensieren. Und dies für alle Beschäftigten in gleicher Höhe.
Deshalb ist auch der von anderen als Alternative ins Gespräch gebrachte Antrag auf einen Stufensprung im Rahmen des § 16 Absatz 5 TV-L keine Lösung dieses Problems. Wie schon Ende Dezember von der GdP erläutert, ist diese Idee zudem auch nicht zielführend, weil der Arbeitgeberverband der Länder (AdL) diesem Ansatz bereits eine eindeutige Absage erteilt hat. Deshalb fordern wir, dass die Inflationsausgleichszahlung jetzt endlich kommt!
Deutliche Steigerung der Tabellenentgelte statt Stufensprung!
Nur durch die dauerhafte Erhöhung der Entgelte kann mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt gehalten werden!
Renaissance von Orts- und Familienzuschlag?
Aus Sicht der GdP muss dringend über die Wiedereinführung entsprechender Zuschläge – für regional differenzierte Lebenshaltungskosten wie Mieten, aber auch z. B. für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, nachgedacht werden. Sonst wird der öffentliche Dienst im Vorzeichen des Fachkräftemangels zu einem Arbeitgeber, den die Beschäftigten sich nicht mehr leisten können.