Kurz vor den Landtagswahlen hat die Landesregierung ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen, mit dem die Defizite bei der amtsangemessenen Besoldung behoben werden sollen. Die vorgestellten Lösungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Folgende gesetzliche Regelungen wurden beschlossen:
Mit aktuellem Erlass des IM wurde die arbeitsmedizinische Vorsorge neu geregelt, die ab September greifen sollen. Danach erhalten Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter während des Studiums und mit der Ernennung zur Kommissarin bzw. zum Kommissar insgesamt 3 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen Polizei (AMPV 1 – 3). Für die Durchführung der AMPV 4 und nachfolgender Vorsorgen ist ein dreijähriger Rhythmus vorgesehen. Für Regierungsbeschäftigte und Verwaltungsbeamte erfolgt die arbeitsmedizinische Vorsorge unverändert weiterhin nach der ArbMedVV.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung von Beamt:innen. Das Gericht hatte im Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung in dem entschiedenen Fall nicht mehr den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht. Die GdP hat im Anschluss hieran gemeinsam mit dem DGB die Landesregierung aufgefordert, die Anforderungen des Urteils zeitnah auch in NRW umzusetzen.
Auch im Jahr 2022 haben die Beschäftigten im Geschäftsbereich des IM die Chance, ein berufsbegleitendes Masterstudium an der HSPV oder einer anderen Hochschule zu absolvieren, um perspektivisch die Wahrnehmung höherwertiger Ämter und Tätigkeiten anzustreben. Adressaten des Angebots sind Landesbeamt:innen der LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte.
Verlängerung der aktuellen Regelung steht kurz bevor Nachdem bereits im laufenden Jahr die Zahl der Kinderkrankentage für die Beamt:innen und die Tarifbeschäftigten erhöht worden ist, plant das Innenministerium jetzt, diese Regelung auch in 2022 auf die Beamt:innen zu…
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die jüngst erzielte Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen wird. „Mit dieser Erwartungshaltung gehen wir in das von Ministerpräsident Hendrik Wüst dazu angekündigte Spitzengespräch“, betonte…
Düsseldorf. Als zwiespältig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den heute zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbarten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bewertet. „Den Gewerkschaften ist es zwar gelungen, eine Tariferhöhung von 2,8 Prozent durchzusetzen, ohne…
Nach ersten Anlaufschwierigkeiten tut sich etwas bei der Anerkennung von Covid-19-Infektionen als Dienstunfall. Nach Auskunft des Innenministeriums wurde inzwischen in 21 Fällen eine Coronaerkrankung im Dienst als Dienstunfall anerkannt.
Mit einem Antrag haben die regierungstragenden Fraktionen eine Debatte um die Zukunftsfähigkeit der Kripo neu entfacht. Dabei waren die Probleme der Kolleg:innen schon lange bekannt und wurden von der GdP immer wieder benannt. Unter dem Deckmantel eine Qualitätssteigerung der Direktion K wird nun eine weitreichende Reform der Gesamtstruktur angestoßen, die in weiten Teilen mit der Direktion K nichts mehr zu tun hat. Stattdessen führt sie zu einer Schwächung der gesamten Polizei. Das zeigt ein Blick in den Wortlaut des Antrages.
Düsseldorf. Bei den morgen in Potsdam beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht. „Auch wenn Armin Laschet Ende des Monats sein Amt als Ministerpräsident niederlegen wird,…