Bild: Thomas Vesper/GdP

GdP erreicht Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Langer Atem zahlt sich aus: KDP wird abgeschafft!

Teil der angedachten Maßnahmen ist dabei die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese stellte insbesondere für unsere pensionierten Kolleg:innen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, da sie jährlich anfiel. Aber auch Kolleg:innen, deren Kinder über eine private Krankenversicherung abgesichert sind, profitieren von der Streichung der Pauschale. Mit der Abschaffung würde eine langjährige Forderung der GdP umgesetzt werden (s. angehängte Info aus 2019!). Je nach Stufe der Kostendämpfungspauschale bedeutet das eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro, und das jedes Jahr!

Ausblick: Genaue Prüfung des Gesamtpakets unverzichtbar

Mit kurzen Stellungnahmefristen baut die Landesregierung künstlich Druck auf, der nicht erforderlich gewesen wäre. Die GdP hatte bereits seit der maßgeblichen Rechtsprechung vor 18 Monaten mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Wir werden die Zeit dennoch nutzen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen den Interessen unserer Kolleg:innen entsprechen und ob noch Anpassungsbedarf besteht.