Rechtsschutz
Polizeibeamte und Tarifbeschäftigte bei der Polizei sind aufgrund ihrer hohen Verantwortung besonderen Gefahren ausgesetzt. Wo viel Verantwortung getragen werden muss und Entscheidungen getroffen werden, entstehen Konflikte. Manchmal können diese Konflikte nur mit kompetenter Unterstützung gelöst werden. Denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen nicht immer dasselbe. Die GdP lässt die Polizeibeschäftigten dabei nicht alleine. Wir unterstützen sie bei ihren Bemühungen, in dienstlichen Angelegenheiten Recht zu bekommen.
Wir sorgen für eine solide Grundlage, um die Ansprüche unserer Mitglieder zu vertreten. Wir begleiten sie bei der Beratung, bei außergerichtlichen Verfahren und der Prozessvertretung.
Die Gewerkschaft der Polizei ist für ihre Mitglieder da, wenn es um Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten geht:
Disziplinarverfahren
setzen setzen keinen dienstlichen Zusammenhang voraus
Verwaltungsstreitverfahren
z. B. Beurteilungen, Beförderungen, Versetzungen, Freie Heilfürsorge, Besoldung
Arbeitsrechtverfahren
z. B. Ein- und Höhergruppierungen, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche
Sozialverfahren
Schwerbehindertenrecht
Zivilverfahren
z. B. Schmerzensgeldansprüche, Wegeunfälle
Strafverfahren
z. B. Körperverletzung im Amt
Im Arbeits- und Sozialrecht übernimmt die Rechtsschutz GmbH des DGB die Vertretung. Bei Disziplinarverfahren steht den GdP-Mitgliedern ein flächendeckendes System eigener Disziplinarbevollmächtigter zur Seite.
Wenn nötig, begleiten wir die Betroffenen durch alle Instanzen. Denn wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Und das ist uns viel wert.
Der Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei wird sachkompetent von Experten – ohne Einschaltung einer Versicherung – unmittelbar gewährt. Er wird allein von Mitgliedsbeiträgen aller organisierten GdP-Mitglieder finanziert. Das Innenministerium NRW empfiehlt diese persönliche Vorsorge, da die Risiken des Polizeiberufs nicht allein schutzlos getragen werden können. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Die GdP hilft als starke Gemeinschaft. Denn nur dadurch, dass viele Einzelne eine große Gemeinschaft bilden, können wir diese umfassende Leistung anbieten.
Rechtsschutz: Rechtsschutzantrag