Was macht eigentlich der Personalrat?!

Der Personalrat hat als Interessenvertretung aller Beschäftigten in erster Linie die Aufgabe, die Rechte und Interessen der Beschäftigten gegenüber der Behörde zu vertreten.


In Nordrhein-Westfalen ist der Personalrat gemäß §§ 72 und 73 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) NRW berechtigt und auch verpflichtet, sich an bestimmten Entscheidungen der Behörde zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere die Einstellung, die Umsetzung, die Versetzung und die Kündigung von Beschäftigten sowie die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Bspw. in Form der Zustimmung oder Ablehnung von Dienstanweisungen.

In den wöchentlich stattfindenden Sitzungen geht es ebenfalls um die Erhöhung der Arbeitssicherheit, die Förderung der Gleichberechtigung, Fragen der Weiterbildung und Personalentwicklung sowie des täglichen Dienstes in allen Direktionen.

Der Personalrat in der aktuellen Legislatur setzt sich aus Mitgliedern der GdP, der DPolG, BDK und Freie Liste zusammen. Die wiederholt hohe Präsenz der GdP im Personalrat ergab sich aus dem Wahlergebnis der vergangenen PR-Wahl. Die Anzahl der Sitze hingegen ergibt sich gem. § 13 LPVG NRW aus der Anzahl der Beschäftigten. Weiterhin besteht ein Anwesenheitsrecht für einen Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie die Vertrauensperson der Schwerbehinderten.

Die Personalratssitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und sind ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und der Behörde zu fördern. In diesen Sitzungen werden auch Beschlüsse gefasst und Forderungen formuliert, die es anschließend in den jeweiligen Arbeitsbereichen vorzutragen gilt.