Infos zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) 2023

Liebe Wahlberechtigte!

Vom 12. bis zum 15.06.2023 habt Ihr die Wahl!

Ihr entscheidet nicht nur darüber wer Euch gegenüber der Behördenleitung, direkten Vorgesetzten und dem Innenminister vertritt, sondern mit wie viel Unterstützung dies Geschieht. Eine hohe Wahlbeteiligung führt nicht nur zu einer hohen Akzeptanz, sondern birgt auch eine gute Argumentationsgrundlage Eure Interessen in allen Bereichen einzubringen.


Auch die Kandidaten der Jungen Gruppe der Kreisgruppe Bielefeld möchten sich unter dem Motto

Schlagfertig für eure Ausbildung, eure Ausrüsung und eure Zukunft!

in der Jugend- und Auszubildendenvertretung für Euch einsetzen!


Wann und wo können Beschäftigte des PP Bielefeld wählen?

12.06.2023, 11:00 – 14:00 Uhr, LAFP SHS
13.06.2023, 09:00 – 14:00 Uhr, HSPV Bielefeld
14.06.2023, 09:00 – 14:00 Uhr, HSPV Bielefeld
15.06.2023, 09:00 – 11:00 Uhr, HSPV Bielefeld

Wer oder was ist die JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht irgendein Debattierclub, sondern eine von den Auszubildenden gewählte Interessenvertretung mit, u.a. nach dem Landespersonalvertretungsgesetz, abgesicherten Rechten und Pflichten.

  • Wer hilft mir, wenn mal etwas schief läuft?
  • Wer hört uns zu, wenn wir Verbesserungsvorschläge haben?
  • Wer kümmert sich darum, dass in der Ausbildung die Rahmenbedingungen stimmen?

Ein offenes Ohr für die Sorgen, Nöte und Ideen der Beschäftigten zu haben, bei Bedarf zu helfen und sich zu kümmern. Darum geht es in der JAV.

Die JAV tritt der Behördenleitung und dem Personalrat auf Augenhöhe gegenüber und kann viel bewegen: Das gilt sowohl für den Einzelfall, als auch für übergreifende Angelegenheiten.

Die JAV-Vertreter der GdP arbeiten eng mit den Personalräten und Kreisgruppen der GdP an den Ausbildungsbehörden zusammen. Sie stellen sicher, dass die besonderen Belange der Auszubildenden dort auch Gehör finden.

Ganz nebenbei ist die JAV auch eine tragende Säule des Grundsatzes der Demokratie in der Polizei: Ihre Mitglieder werden von allen Beschäftigten gewählt und können ihre Aufgaben unter besonderem Schutz vor dienstlichen Nachteilen ausüben.

Wer ist wahlberechtigt?

  • alle Beschäftigten unter 19 Jahren
  • alle Auszubildende
  • alle Beamtenanwärterinnen und Anwärter
  • alle Praktikantinnen und Praktikanten

Wer ist für die JAV wählbar?

  • alle Beschäftigten unter 27 Jahren
  • alle Auszubildende
  • alle Beamtenanwärterinnen und Anwärter
  • alle Praktikantinnen und Praktikanten
12. bis 15.06.2023: Eure Stimme für die GdP!