Seminar der Frauengruppe in Simonskall – Was man über Dienstunfälle wissen sollte

Die Frauengruppe der GdP Aachen traf sich am 19. und 20. September 2023 in Simonskall. In den zwei Tagen ging es, neben dem Austausch und Netzwerken, vor allem um gewerkschaftliche Themen und „Dienstunfälle“.

Vorgetragen Letzteres durch EKHK Achim Sube. „Ein Unfall im Dienst ist nicht immer gleich ein Dienstunfall“. Die Voraussetzungen nach §36 LBeamtVG NRW 

  1. äußere Einwirkungen beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares 
  2. Körperschaden
  3. In Ausübung oder infolge des Dienstes

müssen kausal zusammenhängen. Zu beachten sind vor allem auch die psychischen Langzeitfolgen.

Gut zu wissen: In der Dienstanweisung „Wahlleistung nach Dienstunfall“ wurde regelt, dass die Behörde frühestmöglich eine so genannte Kostenübernahmeerklärung abgeben soll. Dadurch soll die Inanspruchnahme der Wahlleistung (Zwei Bett Zimmer/ Chefarzt) für verunfallte Beamtinnen und Beamte regelt werden, ohne dass man Gefahr läuft, die hohen Kosten selber tragen zu müssen.

Generell gilt:

  • Vorsorglich immer ein Dienstunfall schreiben! Bei sichtbaren Verletzungen und bei Ausnahmesituationen (schwer verletzte Kollege, Schusswaffengebrauch, o.ä., Traumata) 
  • Bevor Wahlleistungen, nach einem Dienstunfall, in Anspruch genommen werden, muss eine Genehmigung vorliegen
  • Zu Tagesdienstzeiten entscheidet ZA 21 oder der PÄD
  • Zu Nachtzeiten wird ein Dienstunfall durch den LVD „vorläufig anerkannt“
  • Im Zweifel gerne an den Personalrat wenden

 

Neben Achim Sube als Referent, besuchte Rainer Axer, Mitglied des Hauptpersonalrates und Vorsitzender der Polizeistiftung, die Veranstaltung der Frauengruppe. Er informierte die Teilnehmerinnen über aktuelle gewerkschaftliche Themen, u.a. Tarifverhandlungen mit Hinweis zur Demo in Düsseldorf am 05.12.23 und Langzeitarbeitskonten. Darüber hinaus stehen nächstes Jahr Personalratswahlen an.